AGB
1. Mit der Verwendung des Angebots anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt der Unterlagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
3. Unsere Angaben und Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Hauptvertrag von demjenigen abgeschlossen wird, an den die Information weitergegeben wird.
4. Grundlagen der Angaben sind Auskünfte des Eigentümers bzw. die uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Spätere und ergänzende Informationen werden von uns unter dem gleichen Vorbehalt erteilt.
5. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
6. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Hauptvertrages fällig. Die Provision wird auch dann fällig wenn statt des vereinbarten Kaufvertrages ein Pacht- / Mietvertrag oder ein wirtschaftlich identischer Hauptvertrag abgeschlossen wird.
Die Maklerprovision ergibt sich aus den Angaben des jeweiligen Angebots bzw. aus den Angaben zur Vermittlungs-Provision in dem jeweiligen Exposé.
8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
9. Datenschutz Ihre Angaben werden ausschließlich von Burkhardt Immobilien entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genutzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Burkhardt Immobilien die personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern darf. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
10. Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Burkhardt Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
11. Gerichtsstand Sind Burkhardt Immobilien und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von Burkhardt Immobilien vereinbart.
